Die Rettungsgasse
Für die überwiegende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher ist das Bilden einer freien Gasse für ein rascheres Eintreffen der Einsatzorganisationen am Unfallort mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden: Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.
Was bringt die Rettungsgasse?
Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden.
Wann gilt die Rettungsgasse?
Seit dem 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend die Rettungsgasse bilden.
Wo gilt die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien.
Was Sie noch wissen sollten...
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: die Strafe beträgt bis zu 2.180€. Zudem verzögern Sie damit das Eintreffen der Einsatzkräfte.
Weitere Informationen
Finden Sie hier ein kurzes Video zur Bildung der Rettungsgasse auf dreispurigen Autobahnen.